Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen einem Kunden bzw. Mieter und MC-Events abgeschlossen wird. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden wirksam mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch beide Vertragspartner. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus abgeschlossenen Verträgen bedürfen schriftlicher Zustimmung von MC-Events. Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorhergesehene Ereignisse entbinden den Auftragnehmer von der Erfüllung abgeschlossener Verträge.
§2 Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote sind, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart ist, stets freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeiteten Angeboten hält sich MC-Events 30 Tage gebunden, es sei denn, es ist etwas anderes vermerkt. Alle Verträge geltend mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung als abgeschlossen.
§3 Preise und Zahlungen
Alle Preise verstehen sich in Euro pro Stück (inklusive der zurzeit gültigen Umsatzsteuer). Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleibt vorbehalten. Es kommen stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise zur Abrechnung. Der Mietpreis ist im Voraus fällig. Bei Zahlungsverzug des Kunden bzw. Mieters ist MC-Events berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. (8% p.a. bei Geschäftskunden) über dem jeweilig geltenden Bankdiskontsatz zu berechnen und weiterhin alle offenen Forderungen zur sofortigen Barzahlung fällig zu stellen oder Schadenersatz zu fordern.
§4 Allgemeine Mietbedingungen
1. Ausweispflicht
Bei Übernahme der Geräte ist ein gültiges, amtliches Dokument, sprich Personalausweis vorzulegen.
2. Kaution
MC-Events ist berechtigt, vom Mieter eine Kaution zu verlangen, die bei Übergabe der Mietsache fällig ist.
3. Mietbeginn/Mietende
Die Mietzeit beginnt mit der Auslieferung bzw. Bereitstellung am Lager zum vereinbarten Liefer- bzw. Abholtermin und endet mit dem Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Eine vorzeitige Beendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund auch immer, ist nicht möglich. Endet die vereinbarte Mietzeit, so hat der Mieter die gemieteten Geräte vollständig, sauber und kostenfrei am vereinbarten Rückgabeplatz abzugeben.
4. Mietzeit-/Überschreitung
Die durch Überschreitung der vereinbarten Mietzeit vereinbarten Kosten trägt der Mieter. Bei Überschreitung der Mietzeit wandelt sich die vertraglich vereinbarte Miete in eine Nutzungsentschädigung gleicher Höhe für die Dauer der Nutzungszeit um. Alle weiteren Kosten, wie Kosten für Ersatzbeschaffung, Nutzungsausfall und sonstige nachgewiesene Kosten der MC-Events, die ihren Grund in einer nicht rechtzeitig erfolgten Herausgabe des Mietobjektes durch den Mieter haben, trägt der Mieter.
5. Mietzweck
Der Mieter darf die Mietsache nur zum vereinbarten Zweck und nur am vereinbarten Ort benutzen. Er ist nicht berechtigt, die ihm überlassene Mietsache einem Dritten zum Gebrauch/Nutzung zu überlassen bzw. für nicht vereinbarte oder zusätzliche Veranstaltungen zu verwenden. In einem solchen Fall ist MC-Events berechtigt, die sofortige Herausgabe der Mietsachen zu verlangen und Schadenersatz zu fordern.
6. Schäden
Eventuelle Schäden an Mietgeräten von MC-Events sind unverzüglich zu melden. Öffnen und Manipulation von Geräten oder Kabeln sind nicht gestattet und werden wie Sachbeschädigung behandelt. Die Rücknahme der Mietgeräte durch MC-Events bestätigt nicht deren Schadenfreiheit. Defekte Leuchtmittel werden nicht berechnet, außer bei eindeutiger Gewalteinwirkung oder falscher Handhabung. Für diesen Fall ist hierfür der komplette Kaufpreis zu zahlen.
7. Reservierung
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die reservierten Geräte. Sollte ein reserviertes Gerät nicht zur Verfügung stehen, wird MC-Events versuchen, ein gleichwertiges Gerät zur Verfügung zu stellen. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Geräteausfall
Sollten einzelne Geräte während der Mietzeit ausfallen, verringert sich der vereinbarte Mietpreis nur um den Mietpreis des betroffenen Gerätes. Führt dieser Mangel zum kompletten Ausfall der Anlage und schlagen Mängelbeseitigungsversuche durch MC-Events fehl, reduziert sich hierdurch der Mietpreis angemessen. Bei Streit über die Angemessenheit der Reduzierung soll ein von der IHK zu beauftragender Sachverständiger über die Angemessenheit der Reduzierung entscheiden. Weitergehende Schadenersatzansprüche von Seiten des Mieters sind in einem solchen Fall ausdrücklich ausgeschlossen. Der Mieter ist verpflichtet, durch MC-Events befugten Personen auf deren Verlangen jederzeit Zutritt zu der Mietsache zu gewähren, insbesondere um Schadenbeseitigungsmaßnahmen treffen oder veranlassen zu können.
9. Versicherung
Eine Einbruchdiebstahlversicherung sowie eine Geräteversicherung ist im Mietpreis nicht mit eingeschlossen. Mit Übergabe der Mietsachen haftet der Mieter sowohl für Beschädigungen, die vom Mieter oder von Dritten an den Geräten bzw. der gesamten Anlage (z. B. beim Transport, unsachgemäßes Bedienen der Geräte usw.) verursacht werden, als auch ein eventueller Diebstahl der Mietsachen. Der Mieter ist verpflichtet, Vorkehrungen gegen jegliche Beschädigung und gegen Verlust der Mietsache zu treffen. Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten sind vom Mieter innerhalb von 10 Tagen nach der Geräterückgabe bzw. dem Verlust zu ersetzen.
10. GEMA
Eine eventuelle Meldepflicht der Veranstaltung bei der GEMA ist Sache des Auftraggebers. Ebenso hat der Auftraggeber die anfallenden GEMA-Gebühren zusätzlich zum Mietpreis zu tragen.
11. Haftungsausschluss
Der Mieter stellt MC-Events von etwaigen Haftungsansprüchen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie sonstiger Dritter einer Veranstaltung für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Mietsache entstehen.
§5 Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Dienstleistungen erfolgen gegen Berechnung aufgrund besonderer Vereinbarung. Sind hierüber keine Absprachen getroffen worden, ist MC-Events in jedem Fall berechtigt, seine Dienstleistung zu den üblich geltenden Preisen in Rechnung zu stellen. Bei Inanspruchnahme von Personal ist der Mieter für die angemessene Bereitstellung von Speisen und Getränken auf seine Kosten verpflichtet.
§6 Stornierung durch den Mieter
Tritt der Mieter vorzeitig von seinem Vertrag zurück, ist MC-Events berechtigt, eine Stornierungsgebühr zu berechnen. Die Stornierungsgebühr ist zum Zeitpunkt der Stornierung fällig und beträgt bis:
- 30 Tage vor Auftragsausführung: 25% des Auftragswertes
- 10 Tage vor Auftragsausführung: 50% des Auftragswertes
- 3 Tage vor Auftragsausführung: 75% des Auftragswertes
§7 Datenschutz
Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehörigen persönlichen Daten per EDV gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile der Geschäftssitz des Vermieters. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz verlegt oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.
§9 Teilunwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.
§10 Nebenabreden
Sämtliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Ohne Beachtung des Schriftformerfordernisses sind zwischen den Parteien getroffene Absprachen/Nebenabreden unwirksam.